Tarifäre Handelshemmnisse

Tarifäre Handelshemmnisse entstehen, wenn ein Staat für die Einfuhr bestimmter Güter Zoll verlangt. In der Regel versuchen Staaten durch die Erhebung von Zöllen auf Güter, die im Ausland billiger produziert werden, einheimische Produzenten zu schützen. Durch den Zoll werden die Güter um so viel teurer, daß ein Import gegenüber dem Einkauf bei heimischen Anbietern keinen höheren Ertrag mehr erbringt. Unter Umständen führt die so entstehende Verteuerung der Güter zu einem Nachlassen der Nachfrage. Eine andere weitverbreitete Form der Protektion durch Handelshemmnisse ist die Subvention. Diese zählt jedoch strenggenommen, soweit es nicht um direkte Exportsubventionen geht, zu den nicht tarifären Handelshemmnisse.

Als tarifäre Handelshemmnisse bezeichnet man alle Arten von Zöllen, sogenannte Abschöpfungen (Mindestpreise), Exportsubventionen und Verbrauchssteuern.

In der EU werden die tarifären Handelshemmnisse oft mit der Erhaltung oder dem Ausbau des Selbstversorgungsgrades begründet: Jeder Staat hat ein Interesse daran in der Lage zu bleiben, bestimmte lebensnotwendige Güter nicht nur zu importieren, sondern in einem gewissen Ausmaß selbst zu produzieren, um in Krisenzeiten nicht von anderen Staaten abhängig zu sein. Der Selbstversorungsgrad eines Landes in Bezug auf ein bestimmtes Gut zeigt also an, zu wieviel Prozent ein Land in der Lage ist, den Bedarf an diesem Gut aus eigener Produktion zu decken.

 

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind gesetzliche Regelungen, die zwar nicht ausdrücklich die Einfuhr bestimmter Güter erschweren, aus deren Anwendung jedoch ein Handelshindernis für ausländische Produzenten folgt. Ein Beispiel sind bestimmte Normen, die ein Importeur einhalten muß, die jedoch nur aufgestellt wurden, um inländische Produkte vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Oft ist es schwer zu entscheiden, ob eine Norm (z.B. Normen zum Schutze der Gesundheit, die Behandlung von Tieren mit künstlichen Hormonen verbieten) sachlich gerechtfertigt ist oder nur als Handelshemmnis dient. Nicht tarifär heißen sie, um sie von tarifären Handelshemmnisse, das sind beispielsweise Einfuhrzölle, zu unterscheiden.