Der Internationale Währungsfonds (IWF)
Neben der Weltbank und dem GATT ist der IWF (International Monetary Fund, IMF) die dritte Organisation, die aus den Bretton Woods-Verhandlungen 1944 hervorgegangen ist. Die ursprüngliche Aufgabe des IWF bestand darin, insolventen Staaten mit kurzfristigen Krediten auszuhelfen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Rolle des IWF dahingehend verändert, daß er Langzeitkredite an Entwickungsländer gibt - unter besonderen Auflagen.
Die in Bretton Woods formulierten Hauptaufgaben des IWF waren die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik, die Förderung des Welthandels sowie die Vergabe von Mitteln des Fonds an Mitgliedsländer als Hilfe bei Zahlungsbilanzproblemen.
Der IWF hat 183 Mitgliedsländer (Stand: 2001). Jedes Mitgliedsland zahlt gemäß seiner nach Bruttoinlandsprodukt, Leistungsbilanz und Währungsreserven berechneten Quote in den Fonds ein. Stimmrechte und Ausmaß der möglichen Inanspruchnahme finanzieller Mittel (Kreditfazilitäten) richten sich nach Höhe der Einzahlungen.
Jedes Mitgliedsland kann bei Zahlungsbilanzproblemen zur Erhöhung seiner Devisenreserven sogenannte Kreditfazilitäten in Anspruch nehmen. Die Mittel des gemeinsamen Kontos dienen den Mitgliedsstaaten also zur Aufnahme von Devisenkrediten. Die Kredite sind insgesamt auf die Höhe der eigenen Einzahlung beschränkt und müssen nach drei bis fünf Jahren zurückgezahlt werden.
Bei schwerwiegenderen finanziellen Problemen kann ein Mitgliedsland auch auf die Mittel des Kontos für Sonderverwendungen sowie der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität zurückgreifen. Diese Kredite haben längere Laufzeiten, sind aber mit wirtschaftspolitischen Auflagen (z.B. Kürzung von Staatsausgaben, Antiinflationspolitik) verbunden, die vor allem die Liberalisierung der einheimischen Wirtschaft (verstärkte Zulassung von möglichst weltweitem Wettbewerb in allen Wirtschaftsbereichen) betreffen.
Da es unter Wirtschaftswissenschaftlern sehr umstritten ist, inwieweit die Strukturanpassungsmaßnahmen, die der IWF den Kreditnehmerländern auferlegt, wirklich der Gesundung ihrer Nationalökonomien dienen, ist das Vorgehen des IWF zunehmend starker Kritik ausgesetzt. (Vgl. Josef Stiglitz, Die Schatten der Globalisierung).
Offizielle Rechnungseinheit des IWF sind seit 1969 die Sonderziehungsrechte (SZR). Die SZR sind ein Währungskorb, der sich aus US-Dollar, japanischem Yen, britischem Pfund und Euro zusammensetzt. Die Kredite des IWF werden in Sonderziehungsrechten ausgezahlt.
Seit 1992 beläuft sich die Summe der Mitgliederquoten auf rund 144,6 Mrd. Sonderziehungsrechte (SZR). Die Mitgliedsquote Deutschlands beträgt 8,2 Mrd. SZR, rund 5,7 % der Gesamtquoten. Damit steht Deutschland gemeinsam mit Japan hinter den USA auf dem zweiten Rang, gefolgt von Großbritannien und Frankreich, die sich den dritten Platz teilen.
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Das deutsche Ministerium, das sich um die Vertretung in de IWF kümmert, ist das Bundesministerium für Finanzen und das erreicht man unter:
Bundesministerium der Finanzen
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Fax: 01888.682-3260