Der Internationale Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (franz.: Cour internationale de Justice, CIJ, engl.: International Court of Justice, ICJ) ist seit 1945 das Rechtsprechungsorgan der UNO, und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden ständigen Internationalen Gerichtshof (Permanent Court of International Justice) hervor, welcher widerum auf dem Internationalen Schiedsgerichtshof (International Arbitration Court) aufbaute, der am 6. Februar 1900 auf Beschluß der niederländischen Regierung eingerichtet wurde.
Die 15 Richter des IGHs werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl jederzeit möglich ist. Alle drei Jahre werden 5 der 15 Richter neu gewählt, allerdings müssen alle Richter unterschiedlicher Nationalität sein. Bei ihrer Rechtssprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Als Partei können vor den IGH nur Staaten treten. Diese müssen aber sowohl die UN-Charta, als auch das Statut des IGH anerkennen. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend.
Der IGH hat in fünf Jahrzehnten 74 Urteile gefällt und 24 Rechtsgutachten erstellt (Stand: 8/2003). Der IGH ist leicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof IStGH (siehe auch http://www.icc-cpi.int) vor dem Personen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt werden können. Hierzu ausführlich: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/voelkerrecht/istgh/hintergrund_html

Deutschland war bisher 5 mal an Verfahren vor dem IGH beteiligt. Zweimal als Beklagte 3 mal wurde der IGH angerufen (u.a.wg. Streitigkeiten um Schürf- und Fischereirechte) Im Fall "La Grand" wurde der IGH angerufen, um eine Hinrichtung in den USA aufzuschieben.