Generationsvertrag oder Generationenvertrag
Als Generationsvertrag oder Generationenvertrag bezeichnet man beispielsweise die dem deutschen Rentensystem innenwohnende Logik, nach der die arbeitende Generation durch ihre Sozialabgaben die Renten der Rentnergeneration und die Ausbildungsförderung der Nachkommen finanziert, wobei die Renten der jetzt Arbeitenden später durch die Abgaben der folgenden Generation finanziert werden und so fort. Diesen Vertrag hat natürlich keiner so richtig unterschrieben, er existiert eher in Form einer moralischen Verpflichtung und natürlich ist sein praktisches Konzept beispielsweise im Rentengesetz festgeschrieben, hängt also nicht vom Willen des/der Einzelnen ab.
In der aktuelle Diskussion wäre es eigentlich angebracht wieder öfter über den Generationsvertrag zu sprechen, und zwar im Zusammenhang mit den privaten Rentenversicherungen. Mit den neuen, staatlich subventionierten Modellen der privaten Rentenversicherung wird seit einiger Zeit ein Teil der Verantwortung für die Altersvorsorge vom Staat (als Vermittler bei der Ein- und Auszahlung von Renten) auf den Einzelnen verlagert. Es gibt zwar weiter anteilig vom Einkommen gezahlte Rentenbeiträge, viele Angestellte verbessern aber ihre Aussichten auf spätere Rentenauszahlungen durch das Ansammeln einer privaten Spareinlage, aus der sie sich im Rentenalter monatlich einen festen Betrag auszahlen. Das hat den Vorteil, daß die Beitragzahlenden nun mehr Einfluss darauf haben, wie hoch später ihre Rente ist. In Bezug auf den Generationsvertrag ergibt sich aber ein erheblicher Nachteil: Im Falle einer Wirtschaftskrise mit Geldentwertung (wie z.B. 1923, 1948 (West und Ost) und 1990 in Deutschland) sind die privaten Rentenersparnisse nichts mehr wert. Der Anspruch auf die staatliche Rente hingegen ist dank der Umlagenfinanzierung vom Wert einer bestimmten Währung unabhängig. Der juristische Fachausdruck hierfür ist der "Schutz der Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes".
In Deutschland verwaltet die "Deutsche Rentenversicherung Bund" die Geldströme der Rentenversicherung.