Exekutive

Die Exekutive oder ausführende Gewalt ist die "zweite" Gewalt neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt = Parlament) und der Judikative, der richterlichen Gewalt. Die Exekutive haben in Deutschland Regierung und Verwaltung einschließlich der Polizei inne. Die Gewaltenteilung taucht in der uns bekannten Form erstmals in den Staatstheorien von Montesquieu und Locke auf und gilt heute als notwendige Gundlage einer freiheitlichen Demokratie.