Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR oder EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichteter Gerichtshof, der die Rechtsprechung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten prüft. Er ist zuständig für Menschenrechtsverletzungen an natürlichen Personen, Personengruppen und nichtstaatlichen Organisationen durch Handlungen eines Unterzeichnerstaates. Das oder die Opfer müssen keinem der Unterzeichnerstaaten angehören. Neben der sogenannten Individualbeschwerde ist auch die Staatenbeschwerde durch einen Vertragsstaat möglich, wenn die Handhabung der Menschenrechtskonvention eines anderen Unterzeichnerstaates gerprüft werden soll. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tritt erst in Aktion, wenn alle nationalen Rechtsinstanzen erfolglos angerufen wurden.

Mitglieder des EuGHMR sind derzeit neben den 25 EU-Staaten:Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidjan, Bosnien-Herzegovina, Bulgarien, Georgien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Moldavien, Norwegen, Russland, Serbien und Montenegro (Yugoslawien), San Marino, Schweiz, Turkei und Ukraine.

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