Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR oder
EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention
eingerichteter Gerichtshof, der die Rechtsprechung in Bezug auf die Verletzung
der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten prüft. Er ist zuständig
für Menschenrechtsverletzungen an natürlichen Personen, Personengruppen
und nichtstaatlichen Organisationen durch Handlungen eines Unterzeichnerstaates.
Das oder die Opfer müssen keinem der Unterzeichnerstaaten angehören.
Neben der sogenannten Individualbeschwerde ist auch die Staatenbeschwerde
durch einen Vertragsstaat möglich, wenn die Handhabung der Menschenrechtskonvention
eines anderen Unterzeichnerstaates gerprüft werden soll. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte tritt erst in Aktion, wenn alle nationalen
Rechtsinstanzen erfolglos angerufen wurden.
Mitglieder des EuGHMR sind derzeit neben den 25 EU-Staaten:Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidjan, Bosnien-Herzegovina, Bulgarien, Georgien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Moldavien, Norwegen, Russland, Serbien und Montenegro (Yugoslawien), San Marino, Schweiz, Turkei und Ukraine.