Atommacht
Eine Atommacht ist ein Staat, der über Atomwaffen verfügt und außerdem die Möglichgkeit hat, diese mit Hilfe von Flugzeugen oder Raketen zum Zielort zu befördern. Heute verfügen folgende Staaten über Atomwaffen und gelten daher als Atommächte: USA, Russland, Frankreich, Großbritannien, China, Indien, Pakistan und Israel. Mehrere Staaten, unter anderem Nord Korea und ganz aktuell der Iran, bemühen sich derzeit mit Hilfe ihres zivilen Atomprogramms an atomwaffenfähiges (angereichertes) Plutonium zu gelangen. Der Besitz von Atombomben scheint eine Versicherung für kleinere Staaten vor einer Invasion insbesondere durch die USA zu sein, die ja inzwischen ganz offen zugeben, sich nicht ans Völkerrecht zu halten. Da die desaströse Lage im Irak kurzfristig einen erneuten Angriffskrieg der Amerikaner unwahrscheinlich macht, scheinen derzeit einige Staaten fieberhaft und offensichtlich ihr Atomwaffenprojekt voranzutreiben. Denn der wichtigste Aspekt einer Atommacht ist nicht der konkrete Besitz eines Arsenals von Atomwaffen, sondern die Tatsache, daß die anderen daran glauben.
Zusätzlich zum Prädikat 'Atommacht' gibt es auch noch die Unterscheidung in 'Erstschlagfähigkeit' und 'Zweitschlagfähigkeit'. Über 'Erstschlagfähigkeit' verfügt eine Atommacht, wen sie mit einem Angriff die Nuklearwaffen eines Gegners vollständig zu vernichten oder mindestens dessen Vorrat an Atomwaffen in einem Ausmaß zu verringern, dass die zu erwartenden Folgen eines Gegenangriffs überschaubar und als 'politisch vertretbar' erscheinen (Was immer das heißen mag). Mit 'Zweitschlagfähigkeit' beschreibt man die Fähigkeit eines Staates, auch nach einem atomaren Angriff nuklear zurückschlagen zu können. Voraussetzung dafür sind Waffen und Trägersysteme, die einen Angriff mit Atomwaffen überstehen. Ermöglicht wird dies durch kosptspielige Systeme wie unterirdische Abschussanlagen, oder Trägersysteme, die sich ständig außerhalb des eigenen Landes befinden (Langstreckenbomber oder Atom-U-boote).
Alle Atommächte betreiben zur Zeit eine Politik des grundsätzlichen 'Verzichts auf den Ersteinsatz' (engl. No first use policy).